Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb und die Nutzung von Softwareprodukten, Softwarelizenzen und damit verbundenen Dienstleistungen, die von AnyWareX e.U. über den AnyWareX License Shop angeboten werden.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Individuell entwickelte Softwarelösungen, individuelle Entwicklungsleistungen, Beratungsleistungen oder sonstige außerhalb des standardisierten Angebots des AnyWareX License Shops individuell vereinbarte Dienstleistungen unterliegen den jeweiligen gesonderten Vereinbarungen.

Die Verwendung von AnyWareX-Standardsoftware, wiederverwendbaren Softwarekomponenten, Plugins, Werkzeugen oder anderen allgemein wiederverwendbaren Lösungen im Zusammenhang mit solchen individuell vereinbarten Dienstleistungen führt für sich allein nicht dazu, dass diese Software oder Lösungen Bestandteil eines individuell entwickelten kundenspezifischen Arbeitsergebnisses werden.

2. Anbieter und Vertragspartner

Vertragspartner für Produkte und Lizenzen, die über den AnyWareX License Shop erworben werden, ist:

AnyWareX e.U.
Mitte 26
9125 Kühnsdorf
Österreich
E-Mail: office@anywarex.com

Weitere Informationen über den Anbieter sind im Impressum / unter den Legal Notes verfügbar.

3. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der im AnyWareX License Shop beschriebenen Software, Softwarelizenz oder damit verbundenen Dienstleistung.

Der konkrete Funktionsumfang, die Edition, die Lizenzdauer, die Anzahl der zulässigen Aktivierungen und gegebenenfalls weitere produktspezifische Eigenschaften ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- und Planbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Soweit individuell vereinbarte Bestimmungen von diesen AGB abweichen, hat die individuelle Vereinbarung hinsichtlich des betreffenden Regelungsgegenstands Vorrang.

4. Kundenkonto und Lizenzzuordnung

Erworbene Lizenzen werden grundsätzlich einem Kundenkonto im AnyWareX License Shop zugeordnet.

Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt AnyWareX keine Verantwortung für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Aufbewahrung oder Weitergabe von Zugangsdaten entstehen, für die der Kunde verantwortlich ist.

Die zulässige Übertragung oder Nutzung einer Softwarelizenz durch einen Dritten berechtigt diesen Dritten nicht automatisch dazu, die persönlichen Zugangsdaten zum Kundenkonto zu erhalten.

5. Lizenzumfang und Aktivierungen

Die Anzahl der unter einer Lizenz zulässigen Website-, Domain- oder sonstigen Aktivierungen richtet sich nach dem erworbenen Plan oder nach einer individuellen Vereinbarung.

Jede vom Lizenzierungssystem registrierte Aktivierung wird grundsätzlich auf das für die jeweilige Lizenz geltende Aktivierungslimit angerechnet. Dies gilt auch für lokale Entwicklungs-, Test- oder Staging-Installationen, sofern das jeweilige Produkt oder Lizenzierungssystem nichts anderes vorsieht.

Eine registrierte Domain oder Installation kann, soweit dies vom License Shop unterstützt wird, entfernt oder deaktiviert werden. Der dadurch freigegebene Aktivierungsplatz kann anschließend für eine andere Domain oder Installation verwendet werden.

6. Nutzung und Übertragung von Lizenzen

Die Software darf im Rahmen der erworbenen Lizenz sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Eine Lizenz darf grundsätzlich auch einem Dritten zur Nutzung innerhalb ihrer Laufzeit und ihrer technischen oder planspezifischen Aktivierungsgrenzen zur Verfügung gestellt werden, sofern produktspezifische Bedingungen nichts anderes vorsehen.

Insbesondere der gewerbliche Weiterverkauf, die Vermietung oder der entgeltliche Handel mit Lizenzschlüsseln oder einzelnen Aktivierungsplätzen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von AnyWareX nicht gestattet.

Rechte aus anwendbaren Open-Source-Lizenzen oder sonstigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen und wiederverwendbarer Software

Gegenstand eines Kundenauftrags ist das mit dem Kunden ausdrücklich vereinbarte Arbeitsergebnis.

Software, Plugins, Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Werkzeuge, Verfahren, technische Lösungen und andere allgemein wiederverwendbare Lösungen von AnyWareX werden nicht allein dadurch zu kundenspezifischen Arbeitsergebnissen, dass sie während oder im Zusammenhang mit der Durchführung eines Kundenauftrags entwickelt, weiterentwickelt, angepasst oder eingesetzt werden.

Sämtliche Rechte an solchen allgemein wiederverwendbaren AnyWareX-Lösungen verbleiben bei AnyWareX. Der Kunde erhält lediglich die Nutzungsrechte, die für die vereinbarte Nutzung des jeweiligen Arbeitsergebnisses oder der jeweiligen Software erforderlich sind.

Dies gilt auch dann, wenn solche Software oder Lösungen dem Kunden kostenlos, vergünstigt oder als Bestandteil einer anderen Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

Soll eine bestimmte Software, ein Plugin, eine Komponente oder eine andere Lösung ausdrücklich für einen bestimmten Kunden entwickelt werden und sollen dem Kunden daran ausschließliche oder sonstige weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt werden, muss dies ausdrücklich in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden.

Allein die Beauftragung einer Website, einer Softwarelösung, einer Beratungsleistung oder eines sonstigen Arbeitsergebnisses begründet für sich genommen keine Rechte des Kunden an allgemein wiederverwendbarer Software, Werkzeugen, Komponenten, Methoden oder Lösungen, die AnyWareX im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Auftrags einsetzt oder entwickelt.

Kundenspezifische Inhalte, Daten, Marken, Materialien und sonstige vom Kunden bereitgestellte Rechte bleiben hiervon unberührt.

Anwendbare Open-Source-Lizenzen, Rechte Dritter und zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben ebenfalls unberührt.

8. Lizenzdauer, VIP-Lizenzen und individuelle Lizenzvereinbarungen

Die Laufzeit einer Lizenz richtet sich nach dem gewählten Plan oder nach der individuell vereinbarten Lizenzdauer.

AnyWareX kann einzelnen Kunden VIP-, Partner-, Premium-, Test- oder sonstige Sonderlizenzen zu besonderen Bedingungen einräumen. Solche Lizenzen können auch ohne reguläres Ablaufdatum bereitgestellt werden.

Eine VIP-Lizenz ist ein von AnyWareX einem bestimmten Kunden eingeräumter besonderer Lizenzstatus. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gewährt eine VIP-Lizenz ausschließlich das Recht, die jeweilige Software im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eigentum, Urheberrechte, ausschließliche Nutzungsrechte, Verwertungsrechte oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums an der Software werden dadurch nicht auf den Lizenznehmer übertragen.

AnyWareX kann bei einer VIP- oder sonstigen Sonderlizenz das Lizenzentgelt ganz oder teilweise erlassen. Ein solcher Erlass stellt eine individuelle Vergünstigung für den jeweiligen Lizenznehmer dar und bedeutet insbesondere nicht, dass die Software keinen wirtschaftlichen Wert besitzt oder dass ihr Marktwert dem tatsächlich von diesem Lizenznehmer gezahlten Betrag entspricht.

Eine kostenlos eingeräumte VIP- oder sonstige Sonderlizenz kann technisch denselben Funktionsumfang wie eine kostenpflichtige Lizenz bieten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und soweit gesetzlich zulässig, begründet die Einräumung einer solchen Lizenz keinen Anspruch auf individuellen Support, Wartung, Fehleranalyse, Fehlerbehebung, kundenspezifische Anpassungen, Kompatibilitätsanpassungen, zukünftige Updates, neue Funktionen, fortlaufende Weiterentwicklung oder dauerhafte Verfügbarkeit des jeweiligen Produkts oder damit verbundener Online-Dienste.

Support-, Wartungs-, Entwicklungs-, Anpassungs- oder sonstige Dienstleistungen sind nicht Bestandteil einer VIP- oder sonstigen Sonderlizenz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Solche Leistungen können von AnyWareX freiwillig erbracht oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung erbracht werden.

Eine Lizenz ohne reguläres Ablaufdatum gewährt ein fortbestehendes Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang, begründet für sich allein jedoch keine Verpflichtung von AnyWareX, die Software zeitlich unbegrenzt zu warten, zu aktualisieren oder weiterzuentwickeln.

Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte, von Rechten am Quellcode, weitergehender Verwertungsrechte oder sonstiger über die gewöhnliche Nutzung der Software hinausgehender Rechte bedarf einer gesonderten ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Haftungs-, Verbraucherschutz- und sonstige Rechte bleiben unberührt.

9. Automatische Verlängerung und Kündigung

Soweit der jeweilige Plan eine automatische Verlängerung vorsieht, verlängert sich die Lizenz entsprechend dem bei Vertragsschluss angegebenen Abrechnungszeitraum, sofern die automatische Verlängerung nicht vor der nächsten Verlängerung gekündigt wird.

Der Kunde kann die automatische Verlängerung über die hierfür vorgesehenen Funktionen kündigen. Der bereits bezahlte Lizenzzeitraum bleibt bis zu seinem regulären Ablauf gültig.

Die Kündigung der automatischen Verlängerung führt nicht zu einer anteiligen Rückerstattung bereits gezahlter Lizenzgebühren. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Ein neuer kostenpflichtiger Lizenzzeitraum setzt eine erfolgreiche Zahlung voraus. Schlägt eine Verlängerungszahlung fehl, besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche kostenlose Kulanzfrist.

10. Preise

Es gilt der für den jeweiligen Plan zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angezeigte Preis.

Bei einem bestehenden Abonnement wird der vereinbarte Preis nicht ohne entsprechende vertragliche oder gesetzliche Grundlage einseitig erhöht.

AnyWareX kann für zukünftige Verträge abweichende Preise festlegen.

Rabatte, Gutscheine und sonstige Sonderkonditionen können angeboten werden. Umfang, Gültigkeit und Bedingungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Ein gewährter Rabatt begründet keinen Anspruch auf zukünftige Rabatte oder Sonderkonditionen.

11. Zahlung

Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im License Shop angezeigt. Zahlungen können insbesondere über PayPal sowie über weitere von AnyWareX jeweils angebotene Zahlungsdienste abgewickelt werden.

Die Zahlungsabwicklung kann durch externe Zahlungsdienstleister erfolgen. Ergänzend können die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.

Eine Lizenz oder Verlängerung wird nur nach erfolgreicher Zahlung als kostenpflichtige Lizenz beziehungsweise Verlängerung aktiviert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Bereitstellung digitaler Inhalte und Widerrufsrecht

Über den AnyWareX License Shop bereitgestellte Softwareprodukte stellen grundsätzlich digitale Inhalte und/oder digitale Dienstleistungen dar.

Sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, stellt AnyWareX die erworbene Software oder den entsprechenden Zugang grundsätzlich unmittelbar nach erfolgreichem Vertragsschluss und erfolgreicher Zahlungsabwicklung bereit.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Soweit gesetzlich vorgesehen, kann das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass AnyWareX vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass er mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

Gesetzlich erforderliche Zustimmungen und Bestätigungen werden im Rahmen des Bestellvorgangs gesondert eingeholt.

Unbeschadet zwingender gesetzlicher Rechte gewährt AnyWareX keine zusätzliche freiwillige Geld-zurück-Garantie. Bereits bereitgestellte Software oder bereits bezahlte Lizenzzeiträume werden nicht freiwillig anteilig erstattet.

13. Ablauf einer Lizenz

Nach Ablauf einer Plus-, Pro- oder sonstigen kostenpflichtigen Lizenz kann die Benutzeroberfläche des jeweiligen Produkts in den Free-Status zurückkehren.

Bereits installierte Softwarekomponenten oder Funktionen können technisch weiter funktionieren, soweit das jeweilige Produkt dies vorsieht.

Nach Ablauf der kostenpflichtigen Lizenz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf weitere Funktionsupdates oder individuellen Support, sofern nicht gesetzliche Update-, Gewährleistungs- oder sonstige zwingende Rechte entgegenstehen.

Für den erneuten Zugriff auf lizenzabhängige Leistungen und Vorteile ist eine gültige Lizenz erforderlich.

14. Updates und Weiterentwicklung

Während der Laufzeit einer gültigen kostenpflichtigen Lizenz erhält der Kunde Zugang zu veröffentlichten Updates der jeweiligen Edition, soweit diese Updates Bestandteil des jeweiligen Produkts oder Plans sind.

AnyWareX ist nicht verpflichtet, neue Funktionen oder neue Produktversionen in bestimmten Zeitabständen zu veröffentlichen.

AnyWareX ist berechtigt, seine Software zu warten und weiterzuentwickeln sowie Funktionen, technische Abläufe, Schnittstellen und Benutzeroberflächen zu ändern, zu verbessern, zu ersetzen oder, soweit sachlich gerechtfertigt und rechtlich zulässig, zu entfernen.

Zwingende gesetzliche Updatepflichten, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.

15. Support

Für gültige kostenpflichtige Lizenzen stellt AnyWareX Produktsupport über die jeweils verfügbaren Supportkanäle bereit. Support kann insbesondere per E-Mail, Kontaktanfrage oder über ein von AnyWareX bereitgestelltes Ticketsystem erfolgen.

Supportanfragen werden grundsätzlich innerhalb von drei Werktagen beantwortet. Diese Reaktionszeit bezieht sich auf die Bearbeitung der Anfrage beziehungsweise die erste Rückmeldung und stellt keine Garantie dar, dass ein technisches Problem innerhalb dieses Zeitraums vollständig behoben wird.

Der reguläre Support umfasst in erster Linie Unterstützung bei der vertragsgemäßen Nutzung der von AnyWareX bereitgestellten Software.

Der reguläre Support umfasst insbesondere keine individuelle Softwareentwicklung, kundenspezifische Anpassungen, Reparaturen an Software Dritter, Themes, Plugins, Servern, Hostingumgebungen oder Betriebssystemen sowie keine Wiederherstellung von Installationen, die vom Kunden verändert wurden.

16. Änderungen durch den Kunden und Software Dritter

Verändert der Kunde oder ein in seinem Auftrag handelnder Dritter den Quellcode, Dateien, Datenbankstrukturen oder sonstige Bestandteile der Software, besteht kein Anspruch darauf, dass AnyWareX Fehler oder Funktionsstörungen, die durch solche Änderungen verursacht wurden, im Rahmen des regulären Supports behebt.

AnyWareX gewährleistet nicht, dass die Software konfliktfrei mit sämtlichen Plugins, Themes, Serverkonfigurationen, Hostingdiensten, Betriebssystemen, Browsern, Programmiersprachenversionen oder sonstigen Produkten Dritter funktioniert.

Dies gilt auch für zukünftige Versionen von WordPress, PHP oder sonstiger Software Dritter.

17. Datensicherungen

Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Websites, Dateien, Datenbanken, Konfigurationen und sonstigen Daten verantwortlich.

Vor der Installation oder Aktualisierung von Software oder vor wesentlichen Änderungen an einer Produktivumgebung sollte der Kunde eine geeignete und aktuelle Datensicherung erstellen.

AnyWareX ist nicht verpflichtet, Kundensicherungen zu erstellen oder aufzubewahren oder Kundensysteme aus Sicherungen wiederherzustellen.

18. Verfügbarkeit von Diensten

AnyWareX bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit des License Shops, der Lizenzserver, der Update-Dienste und sonstiger Online-Dienste.

Eine ununterbrochene oder vollständig fehlerfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht garantiert.

Vorübergehende Einschränkungen oder Ausfälle können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Ausfällen von Hosting-, Netzwerk- oder Zahlungsdienstleistern, Sicherheitsmaßnahmen oder Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von AnyWareX auftreten.

19. Änderung und Einstellung von Produkten

AnyWareX behält sich das Recht vor, einzelne Produkte, Editionen, Funktionen oder Dienstleistungen weiterzuentwickeln, zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen.

Die Weiterentwicklung oder Bereitstellung eines Produkts kann insbesondere aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen eingestellt werden.

Soweit zumutbar und möglich, werden betroffene Kunden vor einer wesentlichen Einstellung eines Produkts im Voraus informiert.

Bestehende zwingende gesetzliche Rechte oder individuell vereinbarte Rechte bleiben unberührt.

20. Missbrauch und Sperrung

AnyWareX kann eine Lizenz bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen die Lizenzbedingungen oder bei Missbrauch der Lizenz sperren oder einschränken.

Dies gilt insbesondere für den unbefugten gewerblichen Weiterverkauf oder die Vermietung von Lizenzschlüsseln oder Aktivierungsplätzen, die öffentliche Verbreitung von Lizenzschlüsseln, die Manipulation oder Umgehung von Lizenzprüfmechanismen sowie Angriffe oder Manipulationsversuche gegen den License Shop, Lizenzserver oder die Update-Infrastruktur.

Eine Lizenz wird nicht willkürlich gesperrt. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

21. Pflichten bei Funktionsstörungen

Stellt der Kunde eine Funktionsstörung fest, hat er angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um vermeidbare weitere Schäden zu verhindern.

Bei einer erkennbaren schwerwiegenden Funktionsstörung eines Plugins oder einer anderen Software kann dies insbesondere bedeuten, die betroffene Software vorübergehend zu deaktivieren und bis zur Klärung des Problems nicht weiter zu verwenden.

Der Kunde sollte AnyWareX eine nachvollziehbare Beschreibung der Funktionsstörung sowie die zur Untersuchung des Problems vernünftigerweise erforderlichen technischen Informationen zur Verfügung stellen.

22. Gesetzliche Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Für Verbraucher umfasst dies insbesondere die zwingenden Bestimmungen über die Vertragsmäßigkeit digitaler Leistungen und gesetzlich erforderliche Updates.

Eine darüber hinausgehende Garantie wird nur gewährt, wenn diese für das jeweilige Produkt ausdrücklich als Garantie bezeichnet und eingeräumt wird.

23. Haftung

AnyWareX haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Haftung gesetzlich nicht wirksam beschränkt werden kann.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von AnyWareX für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden beschränkt.

Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und Datenverlust ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von AnyWareX gegenüber Unternehmern der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, den der jeweilige Kunde tatsächlich für die Lizenz oder Dienstleistung gezahlt hat, aus der der geltend gemachte Anspruch entstanden ist.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, insbesondere bei vorsätzlichem Verhalten oder in sonstigen Fällen, in denen ein Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung gesetzlich unzulässig ist.

24. Höhere Gewalt

Soweit gesetzlich zulässig, haftet AnyWareX nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von AnyWareX verursacht werden.

Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, großflächige Strom- oder Netzwerkausfälle, behördliche Maßnahmen, Ausfälle wesentlicher Infrastrukturen oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.

25. Internationaler Verkauf

Der AnyWareX License Shop steht grundsätzlich Kunden in Ländern und Regionen zur Verfügung, in denen die jeweiligen Zahlungsdienste verfügbar sind und keine rechtlichen, regulatorischen oder technischen Beschränkungen der Transaktion entgegenstehen.

Die tatsächliche Verfügbarkeit einer Zahlungsmethode kann insbesondere von den Bedingungen und der geografischen Verfügbarkeit des jeweiligen Zahlungsdienstleisters abhängen.

26. Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

Eine englische Übersetzung dieser AGB kann zur besseren Verständlichkeit und für internationale Kunden bereitgestellt werden.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen Original und einer Übersetzung ist, soweit gesetzlich zulässig, die deutsche Fassung maßgeblich.

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss solcher kollisionsrechtlichen Bestimmungen, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzbestimmungen entzogen werden, die im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts gelten.

Gegenüber Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von AnyWareX zuständig.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

28. Änderungen dieser AGB

Grundsätzlich gelten für einen Vertrag die zum Zeitpunkt seines Abschlusses vereinbarten Bedingungen.

Änderungen dieser AGB gelten nicht automatisch rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB wird im AnyWareX License Shop veröffentlicht.

29. Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen AnyWareX und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie denselben Regelungsgegenstand betreffen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bestimmen sich die Rechtsfolgen nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Verbraucherrechte, werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.